BFH vom 08.10.1976
III R 87/75
Normen:
InvZulG (1969) § 1, § 3 Abs. 5 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 444
BStBl II 1977, 171

BFH - 08.10.1976 (III R 87/75) - DRsp Nr. 1997/13158

BFH, vom 08.10.1976 - Aktenzeichen III R 87/75

DRsp Nr. 1997/13158

»(Zurückforderung der Investitionszulage) 1. Die Investitionszulage kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Investor die Betriebstätte innerhalb des Dreijahreszeitraums verpachtet und der Pächter sie während des noch nicht abgelaufenen Teils des Dreijahreszeitraums unverändert und als selbständige Betriebstätte fortführt. 2. Es ist ausreichend, wenn die Betriebstätte die an sie zu stellenden Anforderungen erstmals im Betrieb des Pächters erfüllt.«

Normenkette:

InvZulG (1969) § 1, § 3 Abs. 5 ;