BFH - 08.11.1973 (V R 130/69) - DRsp Nr. 1997/12018
BFH, vom 08.11.1973 - Aktenzeichen V R 130/69
DRsp Nr. 1997/12018
»Revisionsrügen, mit denen Verfahrensmängel geltend gemacht werden und bei denen zur Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben, auf den Inhalt umfangreicher Akten hingewiesen wird, sind nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die einschlägigen Aktenstellen genau angegeben sind.«
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