I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, hat den satzungsmäßigen Zweck, Hafenumschlagseinrichtungen zu betreiben und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte durchzuführen. Die Aktien der Klägerin befinden sich in privater Hand.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte zum 1. Januar 1970 die Vermögensteuerjahresschuld zunächst auf 10.380 DM und nach Klageerhebung durch berichtigten Bescheid aufgrund des festgestellten Gesamtvermögens von 1.806.000 DM auf 18.060 DM fest. Die Klägerin beantragte, den berichtigten Vermögensteuerbescheid zum Gegenstand dieses Verfahrens zu machen. Sie begehrt, ihr Hafenvermögen von der Vermögensteuer freizustellen. Die Sprungklage gegen die Steuerfestsetzung war erfolglos.
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