BFH vom 08.11.1974
VI R 69/72
Normen:
EStG (1967) § 9 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 114, 92
BStBl II 1975, 177

BFH - 08.11.1974 (VI R 69/72) - DRsp Nr. 1997/12292

BFH, vom 08.11.1974 - Aktenzeichen VI R 69/72

DRsp Nr. 1997/12292

»Arbeitnehmer, die in Erfüllung mehrerer Arbeitsverträge an verschiedenen Orten tätig sind, führen unterschiedslos Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG durch mit der Folge der pauschalen Abgeltung ihrer Fahrtkosten als Werbungskosten. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die einzelnen Dienststellen unmittelbar nacheinander oder ob er sie von seiner Wohnung aus anfährt.«

Normenkette:

EStG (1967) § 9 Abs. 1 Nr. 4 ;