BFH - 08.11.1974 (VI R 69/72) - DRsp Nr. 1997/12292
BFH, vom 08.11.1974 - Aktenzeichen VI R 69/72
DRsp Nr. 1997/12292
»Arbeitnehmer, die in Erfüllung mehrerer Arbeitsverträge an verschiedenen Orten tätig sind, führen unterschiedslos Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4EStG durch mit der Folge der pauschalen Abgeltung ihrer Fahrtkosten als Werbungskosten. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die einzelnen Dienststellen unmittelbar nacheinander oder ob er sie von seiner Wohnung aus anfährt.«