I. Es ist streitig, ob der Ersterwerber einer Eigentumswohnung, die durch nachträgliche Teilung eines Mietwohngrundstücks entstanden ist, die erhöhte Abschreibung nach § 7b Abs 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch nehmen darf. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb 1973 eine Eigentumswohnung in dem Teil einer Wohnanlage, die zunächst als Mietshaus genutzt wurde und deren Eigentumswohnungen erst nachträglich durch Teilung gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) entstanden waren. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) gewährte der Klägerin die begehrte erhöhte Abschreibung nach § 7b Abs 3 EStG mit der Begründung nicht, § 7b Abs 3 EStG sei nur dann anzuwenden, wenn spätestens im Jahr der Fertigstellung des Gebäudes Wohnungseigentum gebildet worden sei.
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