I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute. Die Klägerin -Ehefrau-, nach ihrer Berufsangabe Angestellte und Hausfrau, bezog im Streitjahr als Arbeitnehmerin ihres als Steuerbevollmächtigter tätigen Ehemanns ein Gehalt von rd. 5.600 DM. Daneben hatte sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 1.058 DM und zusammen mit ihrem Ehemann Einkünfte aus Kapitalvermögen von 1.938 DM.
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