BFH vom 09.01.1973
VII R 77/70
Fundstellen:
BFHE 108, 282
BStBl II 1973, 325

BFH - 09.01.1973 (VII R 77/70) - DRsp Nr. 1997/11433

BFH, vom 09.01.1973 - Aktenzeichen VII R 77/70

DRsp Nr. 1997/11433

»Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes, durch den das HZA einen bei ihm gestellten Billigkeitsantrag ablehnt, können nicht daraus hergeleitet werden, daß die in ihm liegende Ermessensentscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nicht vom HZA selbst, sondern vom BdF getroffen worden ist.«

I. Gegen die vom HZA sodann am 13. Oktober 1966 erlassene Ablehnungsverfügung erhob die Klägerin vergeblich Beschwerde. Auf ihre Klage hin hob das Finanzgericht (FG) die Verfügung des HZA vom 13. Oktober 1966 und die Beschwerdeentscheidung der OFD auf. Zur Begründung führte es aus: