BFH vom 09.02.1978
IV R 201/74
Normen:
EStG § 4, § 5 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 520
BStBl II 1978, 370

BFH - 09.02.1978 (IV R 201/74) - DRsp Nr. 1997/13744

BFH, vom 09.02.1978 - Aktenzeichen IV R 201/74

DRsp Nr. 1997/13744

»Erhält ein Großhändler aufgrund langjähriger Übung von sämtlichen Lieferanten der Höhe nach feststehende Umsatzprämien, die jeweils einige Monate nach Ablauf des Jahres gezahlt werden, so sind die zu erwartenden Prämienzahlungen auch dann aktivierungspflichtig, wenn sie unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und unter Ausschluß eines irgendwie gearteten Rechtsanspruchs gewährt werden. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Großhändler aufgrund besonderer tatsächlicher Umstände mit der Prämiengewährung nicht fest rechnen konnte.«

Normenkette:

EStG § 4, § 5 ;

Gründe: