BFH - 09.02.1978 (IV R 201/74) - DRsp Nr. 1997/13744
BFH, vom 09.02.1978 - Aktenzeichen IV R 201/74
DRsp Nr. 1997/13744
»Erhält ein Großhändler aufgrund langjähriger Übung von sämtlichen Lieferanten der Höhe nach feststehende Umsatzprämien, die jeweils einige Monate nach Ablauf des Jahres gezahlt werden, so sind die zu erwartenden Prämienzahlungen auch dann aktivierungspflichtig, wenn sie unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und unter Ausschluß eines irgendwie gearteten Rechtsanspruchs gewährt werden. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Großhändler aufgrund besonderer tatsächlicher Umstände mit der Prämiengewährung nicht fest rechnen konnte.«