I. Streitig ist im Rahmen eines Verfahrens, das auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1970 und 1972 und der Gewerbesteuermeßbescheide 1970 und 1972 gerichtet ist, ob bestimmte dem Kläger gewährte Provisionen als Betriebseinnahmen eines gewerblichen Einzelunternehmens oder als Sonderbetriebseinnahmen bzw Preisnachlässe im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellungen für mehrere Personengesellschaften, an denen der Kläger beteiligt ist, zu erfassen sind, und ob und wann ein Teil dieser Provisionen zugeflossen ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|