BFH - 09.04.1970 (V R 80/66) - DRsp Nr. 1997/10095
BFH, vom 09.04.1970 - Aktenzeichen V R 80/66
DRsp Nr. 1997/10095
»Für die Verkäufe im eigenen Laden aufgestellten Grundsätze (sog. Ladenrechtsprechung) sind auch auf Fälle anwendbar, in denen der Ladeninhaber nicht liefert, sondern wegen der Art des Betriebs seinen Kunden (Auftraggebern) gegenüber lediglich sonstige Leistungen erbringt.«
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