I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) beantragten, den dem Kläger für 1967 als Mitglied des Verwaltungsausschusses der Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung gezahlten Betrag von ...DM zu einem Drittel als steuerfreie Aufwandsentschädigung anzuerkennen. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) gab diesem Antrag nicht statt. Auf die Klage setzte das Finanzgericht (FG) die Einkommensteuer 1967 auf ...DM unter Abänderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids und der Einspruchsentscheidung fest und führte aus:
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