BFH - 09.07.1975 (II R 6/69) - DRsp Nr. 1997/12543
BFH, vom 09.07.1975 - Aktenzeichen II R 6/69
DRsp Nr. 1997/12543
»Der Erwerb eines steuerbegünstigten Einfamilienhauses von einem Dritten, der das Haus von dem Bauherrn erworben hatte, war auch dann nicht nach § 1 Nr. 5 GrESWG 1958 Nordrhein-Westfalen als Ersterwerb steuerfrei, wenn der Dritte für seinen Erwerb deshalb keine Steuerfreiheit erlangte, weil er als juristische Person das Einfamilienhaus nicht als Eigenheim übernehmen konnte.«
Normenkette:
GrESWGGrESWG (1958) NW § 1 Nr. 5;
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