I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute, haben am 5. März 1968 bei der X-Bank wegen Sparleistungen von 1.515 DM auf einen am 14. April 1967 abgeschlossenen Wertpapiersparvertrag die Gewährung einer Sparprämie beantragt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) hat mit Verfügung vom 18. November 1968 darauf eine Sparprämie von 240 DM gewährt.
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