BFH - 09.08.1973 (V R 41/73) - DRsp Nr. 1997/11739
BFH, vom 09.08.1973 - Aktenzeichen V R 41/73
DRsp Nr. 1997/11739
»Ist ein im Erdgeschoß eines mehrstöckigen Hauses untergebrachter Ladenraum durch einen eingeschossigen Anbau in der Weise vergrößert worden, daß - nach Entfernung der Wand des alten Gebäudes zwischen den anstoßenden Wänden des Neubaus - Alt- und Neubau in einem einheitlich gestalteten Raum ineinander übergehen, so spricht dies gegen die Annahme, der Anbau sei als solcher ein selbständiges Gebäude, welches als körperliches Wirtschaftsgut Gegenstand eines selbstverbrauchsteuerpflichtigen Vorgangs sein kann.«
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