BFH - 09.08.1974 (V R 140/73) - DRsp Nr. 1997/12208
BFH, vom 09.08.1974 - Aktenzeichen V R 140/73
DRsp Nr. 1997/12208
»Beschränkt sich die Kreditverwaltung der vermittelten Kredite lediglich auf solche, bei denen dem Unternehmer bei der Vermittlung Fehler unterlaufen sind, so ist seine Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als Kreditvermittlung zu beurteilen.«
I. Streitig ist, ob die Umsätze des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) als Kreditvermittlung umsatzsteuerpflichtig oder als Kreditverwaltung nach § 4 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes - Mehrwertsteuer - (UStG 1967) umsatzsteuerfrei sind.
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