BFH - 09.10.1974 (I R 122/73) - DRsp Nr. 1997/12343
BFH, vom 09.10.1974 - Aktenzeichen I R 122/73
DRsp Nr. 1997/12343
»Ergibt sich bei der Umwandlung einer GmbH auf die ihre Geschäftsanteile haltende KG nach Maßgabe des Umwandlungs-Steuergesetzes 1957 bei der KG ein Übernahmeverlust, so kann dieser nicht durch die nachträgliche Einbuchung eines von der GmbH selbst geschaffenen Firmen- oder Geschäftswerts oder eines von der GmbH unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsguts (wie mehrerer ihr erteilter Güterfernverkehrsgenehmigungen) gemindert oder ausgeglichen werden.«