I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Die Klägerin betreibt einen als stehendes Gewerbe angemeldeten Handel mit Fleisch- und Wurstwaren, Butter, Eiern und Käse auf drei Wochenmärkten im Umkreis von 20 bis 40 km Entfernung von ihrem Wohnort. Am Wohnort unterhält sie Betriebsräume (Lager- und Kühlraum), wo selbst sie die Ware für den Verkauf vorbereitet und auch - von ihrer Wohnung aus - den Einkauf und die Wareneingangskontrolle vornimmt sowie Eingangsrechnungen bearbeitet.
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