I. Streitig ist, ob die S.Unterstützungskasse GmbH - im folgenden kurz: GmbH - eine Organgesellschaft der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - einer KG - im Sinne von §
Die GmbH ist von der Klägerin als alleiniger Gesellschafterin als rechtsfähige Unterstützungskasse gegründet worden; sie ist von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer befreit. Die Geschäftsführung der GmbH liegt in den Händen der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Klägerin.
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