BFH - 09.12.1970 (III R 3/69) - DRsp Nr. 1997/10400
BFH, vom 09.12.1970 - Aktenzeichen III R 3/69
DRsp Nr. 1997/10400
»Der Wohnungsbegriff erfordert auch nach Beseitigung der durch die Kriegsverhältnisse gekennzeichneten Wohnungsnot nicht, daß die zu einer Wohnung zusammengefaßten Räume von fremden Wohnungen oder Wohnräumen baulich abgeschlossen sind und einen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum haben.«
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