BFH - 09.12.1982 (IV R 54/80) - DRsp Nr. 1997/15578
BFH, vom 09.12.1982 - Aktenzeichen IV R 54/80
DRsp Nr. 1997/15578
»Ersatzleistungen für ein durch Brand zerstörtes Anlagegut können auch dann in einer Rücklage für Ersatzbeschaffung berücksichtigt werden, wenn sie aus einer Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung stammen. Dies gilt auch, wenn es sich um Mehrkosten für die beschleunigte Wiederbeschaffung handelt. Die Höhe der Rücklage wird nicht durch den Teilwert des zerstörten Wirtschaftsguts beschränkt.«