BFH vom 09.12.1982
IV R 54/80
Normen:
EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 137, 453
BStBl II 1983, 371

BFH - 09.12.1982 (IV R 54/80) - DRsp Nr. 1997/15578

BFH, vom 09.12.1982 - Aktenzeichen IV R 54/80

DRsp Nr. 1997/15578

»Ersatzleistungen für ein durch Brand zerstörtes Anlagegut können auch dann in einer Rücklage für Ersatzbeschaffung berücksichtigt werden, wenn sie aus einer Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung stammen. Dies gilt auch, wenn es sich um Mehrkosten für die beschleunigte Wiederbeschaffung handelt. Die Höhe der Rücklage wird nicht durch den Teilwert des zerstörten Wirtschaftsguts beschränkt.«

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: