I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt den Großhandel mit Därmen, sog Saitlingen, die sie vorwiegend von ausländischen Lieferanten bezieht und an Großhändler und Wursthersteller in Berlin und Westdeutschland weiterliefert. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) unterzieht die Klägerin die Saitlinge in ihrem Berliner Betrieb folgender Bearbeitung:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|