BFH - 10.03.1970 (II S 39/68) - DRsp Nr. 1997/10036
BFH, vom 10.03.1970 - Aktenzeichen II S 39/68
DRsp Nr. 1997/10036
»Die Hauptsache ist im gerichtlichen Verfahren über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht erledigt, wenn das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs bewilligt und daraufhin die Erledigung der Hauptsache anzeigt, der Antragsteller sich dieser Erklärung aber nicht anschließt.«