I. Streitig ist, ob die den Klägern und Revisionsbeklagten (Kläger) als wirtschaftlichen Eigentümern (Kaufanwärter) eines Eigenheims mit den endgültigen Einkommensteuerbescheiden 1965 bis 1967 gemäß § 54 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährte erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) nach §
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