I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im ganzen Streitjahr 1969 als Arbeitnehmer tätig. Er bezog nach Vollendung seines 65. Lebensjahres (im Oktober 1969) im November und Dezember 1969 außerdem ein Altersruhegeld von monatlich 101,10 DM. Wegen der Rente entfiel für die Monate November und Dezember 1969 der von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einzubehaltende Arbeitnehmeranteil zur Angestelltenversicherung. Der Arbeitgeber führte gemäß §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|