I. Die Revision wurde vom Vertreter des Beklagten und Revisionsklägers (Hauptzollamt - HZA -), der die Befähigung zum Richteramt nicht besitzt, unterzeichnet. Die Revision wurde von dem vom Vertreter des HZA bevollmächtigten Beamten der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, begründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|