I. Streitig ist, ob Erbbauzinsen nach §
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, betreibt ihr Unternehmen auf einem fremden Grundstück. An dem Grundstück steht der Klägerin seit 1952 ein Erbbaurecht zu. Die hierfür von der Klägerin zu entrichtenden Erbbauzinsen betragen jährlich 1.705 DM.
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