I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Chefarzt der geburtshilflich- gynäkologischen Abteilung eines Krankenhauses; er unterhält in den Räumen des Krankenhauses auch eine Praxis für Privatpatienten. Außerdem ist er Inhaber eines zytologischen Instituts.
Der Arbeitslauf im Institut vollzieht sich wie folgt:
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