BFH - 10.07.1974 (II R 95/68) - DRsp Nr. 1997/12183
BFH, vom 10.07.1974 - Aktenzeichen II R 95/68
DRsp Nr. 1997/12183
»Eine Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrages im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 1GrEStG liegt nicht vor, wenn der vom Verkäufer durch notarielle Vollmacht ermächtigte Käufer zu notarieller Urkunde die Aufhebung des Vertrages erklärt und gleichzeitig namens des Verkäufers das Grundstück an einen von ihm ausgewählten neuen Interessenten verkauft.«