I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war in den Streitjahren 1976 und 1977 als Redakteurin beim A-Funk für den Programmbereich Musik verantwortlich. Sie erstellte die Musikprogramme, verpflichtete Interpreten, vereinbarte mit ihnen Honorare, legte Ort und Zeitpunkt der einzelnen Konzerte fest, informierte die Presse und überwachte und koordinierte die Musikaufnahmen am Aufführungsort.
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