I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Gastwirt. In seinem Gaststättenbetrieb hatte er in den Streitjahren 1968 bis 1973 einige Daueraushilfskräfte beschäftigt und besteuerte die ihnen gezahlten Nettolöhne pauschal mit 10 v.H. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung legte er dem Prüfer Aufzeichnungen mit folgenden Angaben vor:
Vereinbarter Stundenlohn (zB 6,50 DM) Gesamtarbeitsstunden im Monat (zB 40 Stunden) Gesamtentlohnung im Monat (zB 360 DM) Name und Anschrift der Aushilfskräfte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|