I. Die Klägerin war als Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu dem Zweck gegründet worden, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften zu werden. Sie ist als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Personengesellschaft eingetreten, deren bisherige Komplementäre mit ihrem Eintritt zu Kommanditisten wurden. Das Finanzamt (FA) die Klägerin vorläufig aus dem Nennwert der Kommanditeinlagen zur Gesellschaftsteuer herangezogen. Einspruch und Anfechtungsklage hatten keinen Erfolg.
II. Die Revision der Klägerin ist unbegründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|