BFH - 10.11.1982 (II R 181/81) - DRsp Nr. 1997/15476
BFH, vom 10.11.1982 - Aktenzeichen II R 181/81
DRsp Nr. 1997/15476
»Bekunden die Erwerber von ideellen Miteigentumsanteilen an einem Gebäude mit mehreren Wohnungen im Erwerbsvertrag lediglich die Absicht, das Erwerbsobjekt in Eigentumswohnungen aufzuteilen, so liegt kein Erwerb von Eigentumswohnungen i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GrEStEigWoG vor.«
Normenkette:
GrEStEigWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3;
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