BFH - 10.12.1970 (V R 103/67) - DRsp Nr. 1997/10395
BFH, vom 10.12.1970 - Aktenzeichen V R 103/67
DRsp Nr. 1997/10395
»Die "Beteiligung" des Mitglieds einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) an dieser im Sinne des § 50a Abs. 2 UStDB 1951 bemißt sich nicht nach dem auf das Mitglied entfallenden Gewinn (bzw. Verlust), sondern nach der Summe sämtlicher an das Mitglied seitens der Arge im Zusammenhang mit dem Arge-Verhältnis gezahlten Beträge einschließlich der Entgelte für Sonderleistungen.«
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