I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige) ist ein ausländisches Modehaus, das neben modischer Kleidung auch andere modische Gegenstände des gehobenen Bedarfs entwirft. Sie hat durch im wesentlichen gleichlautende Verträge die Herstellung und den Vertrieb der modischen Nebenartikel unter dem im internationalen Register in Bern bzw. durch ausländische Hinterlegungen geschützten Markenzeichen "X.Y." jeweils einem inländischen Unternehmen (Fabrikanten) übertragen. Im einzelnen bestimmen die Verträge folgendes:
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