I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter einer KG, die ein Hotel betreibt. Das Hotel war ursprünglich Eigentum des Vaters des Klägers, des späteren Erblassers, der es seit dem Jahre 1942 verpachtet hatte. Im notariellen Testament vom 8. Januar 1944 setzte er seine Ehefrau zu 30 v.H., den Kläger zu 25 v.H. und seine beiden Töchter zu je 22,5 v.H. als Erben ein.
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