BFH vom 10.12.1975
I R 192/73
Normen:
GG Art. 80 Abs. 1 ; KStDV § 35 ; KStG § 23 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 118, 7
BStBl II 1976, 351

BFH - 10.12.1975 (I R 192/73) - DRsp Nr. 1997/12804

BFH, vom 10.12.1975 - Aktenzeichen I R 192/73

DRsp Nr. 1997/12804

»1. § 23 Nr. 2 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung von Steuern vom 16.12.1954 (BHBl I 1954, 373, BStBl I 1954, 575) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Verkauft eine Einkaufsgenossenschaft im Hinblick auf das kurz bevorstehende Aufgehen in einer anderen Genossenschaft (Verschmelzung) das ihr gehörende Lagergrundstück, kann die Veräußerung ein Hilfsgeschäft sein, wenn diese Maßnahme darauf gerichtet ist, die Zwecke der künftigen größeren Genossenschaft zu fördern; ein Hilfsgeschäft entfällt, wenn die Veräußerung dazu dient, eine Ausschüttung an die Mitglieder der untergehenden Genossenschaft zu finanzieren.«

Normenkette:

GG Art. 80 Abs. 1 ; KStDV § 35 ; KStG § 23 Nr. 2 ;