I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) fertigt im Auftrag von Werbeagenturen, Verlagen und Markenartikelfirmen Unterlagen für die Werbeplanung. Sie sammelt zu diesem Zweck aus Repräsentativumfragen, statistischen Untersuchungen und Marktanalysen Daten sowohl über das Konsumverhalten bestimmter Bevölkerungskreise als auch über die Bedingungen und die Wirkungsweise von Werbeträgern (zB Zeitschriften und Zeitungen). Mit Hilfe dieser Daten entwickelt sie Programmsortimente, die in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Die Werbepläne werden dann aus dem gespeicherten Programmsortiment nach den besonderen Wünschen der Auftraggeber erstellt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|