I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine Besitzgesellschaft, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs ausschließlich den von ihr verwalteten Grundbesitz an ein gewerbliches Unternehmen (KG) vermietet - hatte ein Grundstück (im folgenden: Grundstück 1) gekauft. Dieses Grundstück hatte die Klägerin samt des aufstehenden Fabrikgebäudes und Bürogebäudes seit der Fertigstellung dieses Gebäudes im Jahre 1967 gemietet bzw gepachtet. Es war als Betriebstätte der KG genutzt worden.
Am selben Tage hatte die Klägerin das an das Grundstück 1 angrenzende, unbebaute Grundstück (im folgenden: Grundstück 2) von einem Dritten gekauft. Das Finanzamt hatte für den Erwerb des Grundstücks 1 Grunderwerbsteuer festgesetzt, die die Klägerin entrichtet hatte.
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