BFH - 11.02.1981 (I R 98/76) - DRsp Nr. 1997/14900
BFH, vom 11.02.1981 - Aktenzeichen I R 98/76
DRsp Nr. 1997/14900
»Die Veräußerung einer typischen stillen Beteiligung an einen Dritten hat als Vorgang in der privaten Vermögenssphäre grundsätzlich keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Ein über den Betrag der Einlage hinausgehender (Mehr-) Erlös zählt - wenn darin keine Gewinnanteile aus einem schon abgelaufenen Wirtschaftsjahr enthalten sind - nicht zu den Einkünften i.S. des § 20EStG.«