BFH vom 11.02.1981
I R 98/76
Normen:
EStG § 20 ;
Fundstellen:
BFHE 133, 35
BStBl II 1981, 465
DB 1981, 1492

BFH - 11.02.1981 (I R 98/76) - DRsp Nr. 1997/14900

BFH, vom 11.02.1981 - Aktenzeichen I R 98/76

DRsp Nr. 1997/14900

»Die Veräußerung einer typischen stillen Beteiligung an einen Dritten hat als Vorgang in der privaten Vermögenssphäre grundsätzlich keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Ein über den Betrag der Einlage hinausgehender (Mehr-) Erlös zählt - wenn darin keine Gewinnanteile aus einem schon abgelaufenen Wirtschaftsjahr enthalten sind - nicht zu den Einkünften i.S. des § 20 EStG

Normenkette:

EStG § 20 ;

Gründe: