BFH vom 11.03.1976
IV R 185/71
Normen:
EStG § 4 Abs. 3, 4 ;
Fundstellen:
BFHE 118, 353
BStBl II 1976, 380

BFH - 11.03.1976 (IV R 185/71) - DRsp Nr. 1997/12817

BFH, vom 11.03.1976 - Aktenzeichen IV R 185/71

DRsp Nr. 1997/12817

»1. Die Beteiligung an einer GmbH kann auch bei einem Freiberufler zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. 2. Berücksichtigung von Darlehnsverlusten als Betriebsausgaben bei einem Freiberufler mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3, 4 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob Darlehnsverluste als Betriebsausgaben oder als private Vermögensverluste zu behandeln sind.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt als beratender Ingenieur für Baustatik ein Ingenieurbüro.