I. Zu entscheiden ist, ob Ansiedlungsbeiträge nach § 17 des Preußischen Gesetzes über die Gründung neuer Ansiedlungen vom 10. August 1904 (Sammlung des Schleswig-Holsteinischen Landesrechts 1963 Bd. 1 Gl. Nr. 233 S. 2ff.) -Ansiedlungsgesetz (AnsG)- Teil der Herstellungskosten von Gebäuden oder Anschaffungskosten für den Grund und Boden sind.
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