I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war Gesellschafterin der ...-maschinenfabrik S. KG (KG). Gestützt auf § 10 des Gesellschaftsvertrags verlangte sie mit Schreiben vom 17. März 1965 von den übrigen Gesellschaftern, daß die Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH weitergeführt werde. Da sich die übrigen Gesellschafter weigerten, kam es zu einem Zivilprozeß, in dem die Klägerin obsiegte. Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte die übrigen Gesellschafter der KG mit Urteil vom 5. Mai 1969 zum Abschluß eines GmbH-Vertrags, dessen Inhalt bereits durch § 12 des Gesellschaftsvertrags der KG im einzelnen festgelegt war.
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