BFH vom 11.04.1973
II 84/64
Fundstellen:
BFHE 109, 474
BStBl II 1973, 708

BFH - 11.04.1973 (II 84/64) - DRsp Nr. 1997/11642

BFH, vom 11.04.1973 - Aktenzeichen II 84/64

DRsp Nr. 1997/11642

»Der Erwerb eines Grundstücks mit landwirtschaftlichem Wohn- und Wirtschaftsgebäude ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über Befreiungen von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Grundstücken zur Verbesserung der Struktur land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom 25.03.1959 (GVBl. 57) von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Erwerber seine Gärtnerei bisher auf Pachtland und mit gepachteten Gebäuden betrieben hat.«

I. Der Kläger ist Gärtner. Durch notariell beurkundeten Kaufvertrag erwarb Grundbesitz mit den darauf befindlichen Gebäuden, einem - wie der Kläger ausführt - alten Bauernhaus "zur Errichtung einer Gärtnerei". Bisher hatte der Kläger seine Gärtnerei auf Pachtland und mit gepachteten Gebäuden betrieben. Er macht geltend, daß die Vergünstigungsvorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über Befreiungen von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Grundstücken zur Verbesserung der Struktur land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom 25. März 1959 - GrEAgrG - GVBl, 57 auch auf gärtnerische Betriebe und auch dann anwendbar sei, wenn der Erwerber vorher noch nicht Eigentümer von Grund und Boden gewesen sei.

Einspruch und Berufung gegen die Steuerfestsetzung waren erfolglos.