I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger - Ehemann - ist Eigentümer eines Zweifamilienhauses. In den Streitjahren 1964 bis 1970 vermietete er die kleinere Wohnung in diesem Haus seiner Schwiegermutter für eine Miete von monatlich 235 DM (2,50 DM je qm). Im Anschluß an eine Betriebsprüfung vertrat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) die Auffassung, daß der Kläger die Wohnung teilweise unentgeltlich überlassen habe und der Unterschiedsbetrag zwischen ortsüblicher und gezahlter Miete zu seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehöre (§§ 21 Abs 2, 12 des Einkommensteuergesetzes - EStG -). Das FA berichtigte demgemäß die Einkommensteuerbescheide 1964 bis 1966 und führte für die Jahre 1967 bis 1970 entsprechende Erstveranlagungen durch.
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