BFH vom 11.05.1973
III R 39/72
Normen:
VStG § 5 ;
Fundstellen:
BFHE 109, 274
BStBl II 1973, 618

BFH - 11.05.1973 (III R 39/72) - DRsp Nr. 1997/11588

BFH, vom 11.05.1973 - Aktenzeichen III R 39/72

DRsp Nr. 1997/11588

»Wenn die Eltern nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Abs. 2 VStG für ein dauernd erwerbsunfähiges pflegebedürftiges Kind von über 18 Jahren einen Freibetrag bei der Vermögensteuer beantragen können, ist bei der Ermittlung des Gesamtvermögens ein Schuldabzug auch für eine den Freibetrag übersteigende kapitalisierte Unterhaltsverpflichtung nicht möglich.«

Normenkette:

VStG § 5 ;