BFH - 11.05.1973 (III R 39/72) - DRsp Nr. 1997/11588
BFH, vom 11.05.1973 - Aktenzeichen III R 39/72
DRsp Nr. 1997/11588
»Wenn die Eltern nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Abs. 2VStG für ein dauernd erwerbsunfähiges pflegebedürftiges Kind von über 18 Jahren einen Freibetrag bei der Vermögensteuer beantragen können, ist bei der Ermittlung des Gesamtvermögens ein Schuldabzug auch für eine den Freibetrag übersteigende kapitalisierte Unterhaltsverpflichtung nicht möglich.«