EStG § 6b; KStDV (1968) § 31 Abs. 1 Nr. 1 ; KStG (1968) § 23 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 130, 528
BStBl II 1980, 577
BFH - 11.06.1980 (I R 253/78) - DRsp Nr. 1997/14584
BFH, vom 11.06.1980 - Aktenzeichen I R 253/78
DRsp Nr. 1997/14584
»Eine erst im maßgeblichen Veranlagungszeitraum von der Körperschaftsteuer befreite landwirtschaftliche Nutzungsgenossenschaft verliert ihre Steuerfreiheit nicht allein deshalb, weil sie in diesem Veranlagungszeitraum eine während der Zeit ihrer Steuerpflicht gebildete Rücklage nach § 6bEStG auflöst und den aus der Auflösung herrührenden Gewinn zum größten Teil an ihre Mitglieder ausschüttet.«
Normenkette:
EStG § 6b; KStDV (1968) § 31 Abs. 1 Nr. 1 ; KStG (1968) § 23 Nr. 1 ;
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