I. Es ist streitig, ob vom Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) Kosten einer Reise seines bei ihm angestellten Sohnes nach Nord-, Mittel- und Südamerika und das an den Sohn während der Reise gezahlte Gehalt als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Der Kläger betreibt einen Textilgroßhandel und eine Hosenfabrik. Er war außerdem alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co KG, deren Komplementär eine GmbH war, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger gewesen war.
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