Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines 1960 erbauten Einfamilienhauses mit Garage, das er selbst bewohnt. Die Wohnfläche des Hauses beträgt 102 qm. Der Kläger hat zur Finanzierung des Baues keine öffentlichen Wohnungsbaumittel verwendet (freifinanziertes Gebäude); das Gebäude ist aber grundsteuerbegünstigt.
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