Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist selbständiger Architekt und Statiker. Der Beigeladene betreibt ein Bauunternehmen.
Mit Vertrag vom 10. Dezember 1970 erwarben der Kläger und der Beigeladene das unbebaute Grundstück L-Straße in G zu Miteigentum zu je 1/2. Sie errichteten auf dem Grundstück, wie bereits beim Erwerb beabsichtigt war, ein Wohnhaus mit sechs Wohnungen; das Gebäude teilten sie in sechs Eigentumswohnungen auf und veräußerten diese noch in 1971 an verschiedene Erwerber.
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