I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin ist seit 1970 die G-GmbH. Wegen des Ersterwerbs von Gesellschaftsrechten an der Klägerin setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) mit Bescheid vom 12. Oktober 1970 Gesellschaftsteuer in Höhe von 250 DM fest.
Am 31. März 1976 führte das FA bei der Klägerin eine Kapitalverkehrsteuerprüfung durch. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Am 10. Mai 1982 übersandte das FA der Klägerin einen Kapitalverkehrsteuer-Fragebogen (KVSt 22). Dieser enthielt auf 2 1/2 Druckseiten Fragen nach steuererheblichen Sachverhalten, unterteilt in Abschnitt I. Allgemeines, II. Gesellschaftsteuer und III. Börsenumsatzsteuer. Die Klägerin füllte den Fragebogen aus, indem sie den Ort ihrer Geschäftsleitung angab und alle übrigen Fragen mit "nein" beantwortete oder mit einem Strich versah.
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